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Datum: 13.05.2025

Aktenzeichen: 27 Ca 232/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 15.05.2024 nicht beendet wurde.
2. Die Widerklage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 16.493,45.