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Erbausschlagung

 

Sie können grundsätzlich die Ausschlagungserklärung beim für den Nachlassfall zuständigen Nachlassgericht oder beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Nachlassgericht zu Protokoll erklären.

Oder Sie können die Ausschlagung von einem Notar Ihrer Wahl beurkunden lassen (Notarin in Sinsheim : Frau Jessica Bier, Tel. 07261 / 68 18 80).

 

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Eine Erbausschlagung ist fristgebunden, für die Einhaltung der Frist ist allein der

Ausschlagende verantwortlich. Die Ausschlagung des Erbes muss grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen – ab Kenntnis des Erben von der Erbschaft – dem zuständigen Nachlassgericht zugehen. Sofern der Ausschlagende Kinder hat, werden diese durch die Ausschlagung ggf. Erbe und müssen die Erbschaft ebenso ausschlagen. Bei minderjährigen Erben müssen alle Sorgeberechtigten die Erbausschlagung für das Kind erklären.

Wir bitten Sie, dieses Datenblatt schnellstmöglich und vollständig ausgefüllt an uns (bzw. das jeweilige Nachlassgericht oder Notariat) zu übermitteln.

Das vorliegende Datenblatt dient zur Vorbereitung eines Termins. Damit wir Ihre

Wünsche sachgerecht zu Protokoll nehmen können, sind wir auf darauf angewiesen, dass Sie uns möglichst alle Informationen und Absprachen mitteilen. Bitte nehmen Sie sich Zeit, das Datenblatt genau auszufüllen und alle Angaben zu machen, was in dem Protokoll geregelt werden soll.

Das Datenblatt ist für einen Standardfall erstellt worden. Sollten Sie weitere Informationen auch von weiteren Rechtsberatern (z.B. von Steuerberatern und Rechtsanwälten) für uns haben, so teilen Sie uns diese mit diesem Datenblatt mit.

Sollten Sie bei einzelnen Feldern des Datenblattes nicht weiterwissen, vermerken Sie dies mit einem Fragezeichen. Wir werden wegen der unklaren Punkte Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Nach Rücksendung des Datenblattes werden wir Sie wegen eines Termins zur Protokollierung der Ausschlagung kontaktieren.

Bitte bringen Sie unbedingt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zum Termin mit. Sollten Sie als Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter (Betreuer oder Testamentsvollstrecker) handeln, so ist der Vertretungsnachweis im Termin in Ausfertigung vorzulegen.

 

 

Das Datenblatt bezüglich der Erbausschlagung finden Sie hier:



Ausschlagung Datenblatt

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