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Geschichte

Die Institutionalisierung des Amtsgerichts Sinsheim erfolgte im Jahre 1857 durch die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung (Großherzoglich Badisches Be­zirksamt Sinsheim).

 

 

Das Amtsgericht Sinsheim befand sich bis zum Jahre 1893 zunächst in einem nicht mehr vorhandenen Gebäude in der Wilhelmstrasse und später in der Hauptstrasse „Am Kallebuckel“. Amtsgericht und Notariat waren in einem Gebäude untergebracht.

 

 

In den Jahren 1894 bis 1896 wurde das jetzige Dienstgebäude in der Werderstrasse neu errichtet und am 24. September 1896 bezogen. Eine seit vielen Jahren im Ruhe­stand befindliche Angestellte hat erzählt, dass man angeblich zunächst bei der Pla­nung einen Sitzungssaal vergessen hat und dieser dann nachträglich angebaut wurde.

 

 

Aus dem Jahre 1935 konnte ein Raumbelegungsplan gefunden werden. 

 

Das Gebäude wurde durch das Amtsgericht und das Notariat genutzt, ferner gab es zwei Dienstwohnungen, davon eine für den Dienstvorstand und eine für einen Ange­stellten. Der Dienstvorstand hatte zusätzliche einen Garten auf dem Grundstück für 6 RM jährlich gemietet. Die Miete des Dienstvorstandes belief sich im Jahre 1935 auf 880 RM/p.a..

 

 

Zum Ende des 2. Weltkrieges und auch noch nach dessen Ende war ein Senat des OLG Karlsruhe einschließlich des Chefpräsidenten Reinle nach Sinsheim ausgela­gert. Dieser hat sich in seinem Dienstzimmer erschossen.

 

 

Im Jahre 1957/1958 wurde der Sitzungssaal erneuert und neu möbliert. Nachdem zunächst von einem Kostenaufwand für die Möblierung von DM 5800,-- ausgegan­gen wurde, hat das Oberlandesgericht nur eine Mittelzuweisung von DM 3500,-- zu­gesagt. Nach Abschluss sämtlicher Arbeiten betrug der Aufwand dann DM 3358,21.

 

In der Akte ist dann festgehalten, dass sich der Stromverbrauch des Amtsge­richts im Monat Dezember 1957 gegenüber dem Vorjahr von DM 44,80 auf DM 65,81 erhöhte und dies auf die Durchführung der Bauarbeiten zurückzuführen sei. Im Folgejahr beliefen sich die Beträge auf DM 41,72 bzw. DM 65,15. Die erhöhten Beträge von jeweils rund 20,-- DM wurden bei der Hoch­bauverwaltung angefordert und auch bezahlt. Die Hochbauverwaltung wiederum stellte diese Beträge den ausführenden Firmen in Rechnung.

 

 

Die Eingliederung des Amtsgerichts Neckarbischofsheim in das Amtsgericht Sins­heim, die schon einmal von 1872 bis 1884 erfolgt war, war Grund für eine Generalin­standsetzung des Amtsgerichts Sinsheim. Dabei wurde geprüft, ob die Bediensteten des Amtsgerichts und des Notariats während der Umbauzeit im danebenliegenden Gefängnisgebäude untergebracht werden kön­nen. In den Akten ist festgehalten, dass das Notariat die Unterbringung im Gefängnis für „unzumutbar“ hielt, die Mitar­beiter des Amtsgerichts hielten sie für „nicht amtsge­mäß“. Das Amtsgericht und No­tariat wurde dann in das Gebäude der AOK Sinsheim ausgelagert. Die Miete für 320 qm Bürofläche belief sich einschließlich der Heizungs- und Beleuchtungskosten auf monatlich DM 1506,--.

 

Die Umbauarbeiten dauerten von Juli 1974 bis September 1975. Danach zogen die bisherigen Mitarbeiter des Amtsgerichts Neckarbischofsheim und die Mitarbeiter des Amtsgerichts Sinsheim in das renovierte Gebäude ein. Die Integration der neuen Mitarbeiter erfolgte problemlos.  

 

Ende des Jahres 1987 zog das Notariat aus dem Amtsgerichtsgebäude aus und in das umgebaute ehemalige Gefängnis um.

 

Das Amtsgerichtsgebäude wurde von 2015 bis 2017 vollständig renoviert. In dieser Zeit waren die Beschäftigten im Nachbargebäude Werderstraße 14 untergebracht, in das danach das Amt für Infrastruktur der Stadt Sinsheim einzog.



Nach der Notariatsreform in Baden-Württemberg zum 01.01.2018 zog die - nun freiberufliche - Notarin 2020 mit ihrem Büro in neue Räumlichkeiten und das Gebäude in der Werderstraße 10 wurde zum Nebengebäude des Amtsgerichts. Daneben wurde es von der Gerichts- und Bewährungshilfe und Gerichtsvollziehern genutzt.



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