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Beim Amtsgericht ist keine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Ein barer Zahlungsverkehr ist daher nicht möglich.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bei der Gerichtszahlstelle beim Amtsgericht Heidelberg bar eingezahlt werden.

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