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Geschäftsverteilungsplan
Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Anträgen, Beschwerden und sonstigen Sachen
auf die einzelnen Richterinnen und Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im
Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz GVG). Damit wird dem Grundsatz des
gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,
§ 16 Satz 2 GVG). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richterinnen und
Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.
Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richterinnen oder Richtern und
Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richterinnen und Richter zuständig sein
sollen. Dem Präsidium des Amtsgerichts Sinsheim gehören neben dem Präsidenten des Landgerichts Heidelberg alle Richterinnen
und Richter des Amtsgerichts Sinsheim an, die auf Lebenszeit ernannt wurden.
Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Sinsheim
ab dem 15.11.2023: