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Geschäftsverteilungsplan

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Anträgen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richterinnen und Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz GVG). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 GVG). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richterinnen und Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richterinnen oder Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richterinnen und Richter zuständig sein sollen. Dem Präsidium des Amtsgerichts Sinsheim gehören neben dem Präsidenten des Landgerichts Heidelberg alle Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Sinsheim an, die auf Lebenszeit ernannt wurden.

Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Sinsheim 

ab dem 15.11.2023:

GVP Richter 15.11.2023

GVP Gerichtsvollzieher 01.01.2024

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