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Informationen und Kontakt

                                                              

 

Wichtige   Informationen zum Nachlassgericht beim Amtsgericht Sinsheim:

 

                                                                                             
   

Telefonzentrale:

   
   

07261-151 0

   
   

Telefax:

   
   

07261 - 151 101

   
   

E-Mail

   
   

poststelle@agsinsheim.justiz.bwl.de

   
   

Homepage:

   
   

www.Amtsgericht-Sinsheim.de

   
   

Telefonsprechzeiten:

   
   

Mo - Fr: 9-11:30 Uhr

   
   

Sprechzeiten:

   
   

Nur nach vorheriger Terminsabsprache

   
   

 

   

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts befindet sich in der Werderstraße 12.

   

 

   

Termine werden ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache vergeben.

   

 

   

Post und andere schriftliche Mitteilungen können ausschließlich an die Postanschrift:  

 

   

Amtsgericht Sinsheim

  

Werderstraße 12

   

74889 Sinsheim

   

 

   

gesandt werden.

   


 

 

 

Das Nachlassgericht wird grundsätzlich nur auf Antrag tätig. Diese sind schriftlich einzureichen.

 

Letztwillige Verfügungen:

 

Zur Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen ist die persönliche Anwesenheit der Testatorin / des Testators unter gleichzeitiger Vorlage ihrer/ seiner Geburtsurkunde erforderlich.

 

Sollte sich ein Ehegatte vertreten lassen, wird eine Vollmacht zur Hinterlegung benötigt.

 

Letztwillige Verfügungen, die sich in der amtlichen Verwahrung des Gerichts oder eines Notars befinden, werden nach Eintritt des Erbfalls von Amts wegen eröffnet, die Beteiligten werden schriftlich benachrichtigt.

 

Sollten letztwillige Verfügungen zu Hause aufgefunden werden, so sind diese unverzüglich beim Amtsgericht –  Nachlassgericht – abzugeben.

 

Erbscheinsverfahren:

 

Da ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Angaben enthält, die an Eides statt zu versichern sind, ist der Antrag entweder beim Nachlassgericht zu Protokoll zu erklären oder von einem Notar zu beurkunden (Notarin in Sinsheim: Frau Bier; Tel. 07261/ 68 18   80).

 

Für die Beantragung eines Erbscheines wird auf das hinterlegte Merkblatt auf der Internetseite des Amtsgerichts verwiesen.

 



Allgemeine Hinweise in Nachlasssachen erhalten Sie hier: 



Nachlasssachen

 

 

 

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