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Informationen und Kontakt
Wichtige Informationen zum Nachlassgericht beim Amtsgericht Sinsheim:
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Das Nachlassgericht wird grundsätzlich nur auf Antrag tätig. Diese sind schriftlich einzureichen.
Letztwillige Verfügungen:
Zur Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen ist die persönliche Anwesenheit der Testatorin / des Testators unter gleichzeitiger Vorlage ihrer/ seiner Geburtsurkunde erforderlich.
Sollte sich ein Ehegatte vertreten lassen, wird eine Vollmacht zur Hinterlegung benötigt.
Letztwillige Verfügungen, die sich in der amtlichen Verwahrung des Gerichts oder eines Notars befinden, werden nach Eintritt des Erbfalls von Amts wegen eröffnet, die Beteiligten werden schriftlich benachrichtigt.
Sollten letztwillige Verfügungen zu Hause aufgefunden werden, so sind diese unverzüglich beim Amtsgericht – Nachlassgericht – abzugeben.
Erbscheinsverfahren:
Da ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Angaben enthält, die an Eides statt zu versichern sind, ist der Antrag entweder beim Nachlassgericht zu Protokoll zu erklären oder von einem Notar zu beurkunden (Notarin in Sinsheim: Frau Bier; Tel. 07261/ 68 18 80).
Für die Beantragung eines Erbscheines wird auf das hinterlegte Merkblatt auf der Internetseite des Amtsgerichts verwiesen.
Allgemeine Hinweise in Nachlasssachen erhalten Sie hier:
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